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Gründungsprüfung

Gründungsprüfung gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG


Die Gründungsprüfung analysiert das betriebswirtschaftliche Konzept, die Kapitalsituation und auch die Schlüssigkeit der Satzung der Genossenschaft in Gründung.

Für uns als Prüfer ist hier der enge Kontakt mit den verantwortungsvollen und qualifizierten Gründungsvorständen bzw. Gründungsaufsichtsräten besonders wichtig, denn die Gründungsprüfung hat das konkrete Ziel der Vermeidung einer „riskanten“ Gründung.

Diese wichtige Prüfung ist also eine Tiefenanalyse der künftigen wirtschaftlichen Chancen einer Genossenschaft. Sie dient vor allem dem Schutz der Mitglieder, wie auch der Gläubiger.

Der MDP e.V. begleitet Ihr Gründungsvorhaben vom ersten Tag.
Sie haben Fragen zur Gründung einer Genossenschaft?
Wir beraten Sie gern.


Hinweis:
Die Gründungsprüfung ist eine vom Gesetzgeber vorgesehene Pflichtmaßnahme. Diese darf nur von einem vorher ausgewählten Prüfungsverband durchgeführt werden.

Die Genossenschaft in Gründung muß also einen Antrag auf Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband stellen.

Ziel:
Die Gründungsprüfung wird mit einer gutachtlichen Äußerung des Prüfungsverbandes abgeschlossen.