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Genossenschaftsregister

Genossenschaftsregister


Der Abschluss der Gründungsprüfung mit folgender Vorlage des positiven Gründungsgutachtens ist Voraussetzung für die Eintragung in das Genossenschaftsregister. Mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister ist die Gründung der Genossenschaft abgeschlossen.

Über das Register


Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register in der Bundesrepublik, welches über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt. Das Genossenschaftsregister wird bei den Amtsgerichten geführt.

Der MDP e.V. begleitet Ihr Gründungsvorhaben vom ersten Tag.
Sie haben Fragen zur Gründung einer Genossenschaft?
Wir beraten Sie gern.

Das Genossenschaftsregister enthält Angaben über:

- die Firma
- den Sitz und den Gegenstand
- eine Nachschusspflicht der Genossen
- den Vorstand
- die Vertretungsregelung
- Prokuristen
- Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
- Auflösung der Genossenschaft
- Erlöschen der Genossenschaft